Software as a Service (SaaS) Vertrag
Slide-Speed.com
Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Software Slide-Speed.com, die von Helmuth Lammer (im Folgenden ‚Anbieter‘) bereitgestellt wird. Der Vertrag richtet sich an Konsumenten (im Folgenden ‚Kunde‘) und definiert Rechte und Pflichten beider Parteien.
1. Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Slide-Speed.com als SaaS-Lösung zur Verfügung. Die Software ermöglicht dem Kunden die Erstellung und Verwaltung von Dokumenten. Der Anbieter übernimmt die Wartung und Weiterentwicklung der Software.
2. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von einem Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit schriftlich kündigt. Bei Nichtzahlung des jährlichen Abopreises endet der Vertrag automatisch.
3. Entgelt und Zahlungsbedingungen
Der Kunde zahlt eine jährliche Pauschale, die über den Zahlungsdienstleister Stripe abgerechnet wird. Bei ausbleibender Zahlung wird der Vertrag beendet.
4. Service-Level-Agreement (SLA)
Details zur Verfügbarkeit und Leistungsqualität der Software sind im Anhang ‚Service-Level-Agreement (SLA)‘ geregelt, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
5. Datenschutz und Datensicherheit
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich, soweit dies für die Verwaltung des Benutzerkontos und die Zahlungsabwicklung erforderlich ist. Dies beinhaltet Name, E-Mail-Adresse und Organisationszugehörigkeit.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm in die Software eingegebenen Daten gesetzeskonform sind. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Rechtsverstöße, die aus der Eingabe solcher Daten durch den Kunden entstehen.
Backups der Kundendaten erfolgen regelmäßig. Zugang zu den Daten hat ausschließlich der Kunde selbst sowie von ihm autorisierte Personen.
6. Technische Voraussetzungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen aktuellen Browser zu verwenden, um die Software zu nutzen, die nur bei bestehender und in den SLA beschriebenen Anforderungen entsprechender Verbindung zum Internet betrieben werden kann.
7. Updates und Leistungsänderungen
Der Anbieter ist berechtigt, die Software durch Updates weiterzuentwickeln und neue Funktionen hinzuzufügen. Bereits vorhandene Funktionen werden nach Möglichkeit weiterhin unterstützt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Mitsprache bei der Gestaltung oder Einführung von Updates.
8. Haftungsausschluss
der Anbieter haftet für Schäden nur in folgenden Fällen: Bei vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Preis des vom Kunden bezahlten Jahresabonnements begrenzt, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Sollte es mehrere Geschädigte geben, wird die Haftung auf den Gesamtschaden begrenzt und anteilig unter den Geschädigten verteilt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. der Anbieter haftet ausschließlich für Fälle, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, wobei der Kunde als Geschädigter den Nachweis des Verschuldens zu erbringen hat.
Schadenersatzansprüche müssen – sofern sie nicht vorher vom Anbieter dem Grunde und der Höhe nach schriftlich anerkannt wurden – bei sonstigem Verfall innerhalb eines Jahres ab Schadenseintritt gerichtlich geltend gemacht werden.
9. Testphase
Der Kunde kann die Software vor Abschluss des Abonnements für 14 Tage kostenlos testen. Während der Testphase gelten die gleichen Vertragsbedingungen, mit Ausnahme der Zahlungspflicht.
10. Quellcode und Nutzungsrechte
Der Kunde erhält lediglich eine zeitlich begrenzte Nutzungslizenz der Software. Ein Zugriff auf den Quellcode ist ausgeschlossen.
11. Backup und Datenlöschung
Der Anbieter führt regelmäßige Backups der Struktur- und Dokumentdaten durch. Nach Beendigung des Vertrags werden alle Daten des Kunden innerhalb der gesetzlichen Fristen gelöscht, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eine frühere Löschung beantragt.
Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigene Sicherungen seiner erstellten Dokumente anzufertigen, beispielsweise durch den Download als PDF.
12. Vervielfältigungsrecht
Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die durch den Kunden bei der Nutzung Software erstellten Daten im zur Erfüllung der Vertragspflichten erforderlichen Maße zu vervielfältigen. Gleiches gilt für vom Kunden in den Cloudspeicher geladene Dateien. Im Falle von Störungen ist der Anbieter berechtigt, notwendige Änderungen an Format oder Strukturierung der Daten vorzunehmen.
13 Schlussbestimmungen
Der Vertrag und alle daraus abzuleitenden Rechte, Pflichten und Ansprüche unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Handelsgericht Wien.
Stand 30.11.2024
Service-Level-Agreement (SLA) für das Produkt: Slide-Speed.com
1. Verfügbarkeit
Der Anbieter garantiert eine Verfügbarkeit von 97 % während eines Kalenderjahres, ausgenommen geplante Wartungszeiten.
Geplante Wartungszeiten werden mindestens zwei Tage vorab in der Software angekündigt, wenn sie an Werktagen zwischen 09:00 und 17:00 Uhr stattfinden. Wartungen, die außerhalb dieser Zeiten erfolgen (nachts, an Wochenenden oder Feiertagen), können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.
Definition von Ausfallzeiten:
Die Software gilt nur dann als ausgefallen, wenn sie trotz ausreichender Internetverbindung länger als 5 Minuten vollständig nicht erreichbar ist, und dies alle Funktionen betrifft. Slide-Speed.com basiert auf einer Microservice-Architektur. Der Ausfall einzelner Funktionen oder Features stellt keinen Totalausfall dar. Ein Totalausfall liegt ausschließlich dann vor, wenn der Kunde keinerlei Aktionen innerhalb der Software durchführen kann.
2. Störungen und Reaktionszeiten
Störungen werden wie folgt kategorisiert:
- Kritisch: Die Software ist komplett nicht nutzbar (Totalausfall).
- Mittel: Wesentliche Funktionen sind beeinträchtigt, aber Alternativen stehen zur Verfügung.
- Gering: Einzelne Funktionen sind eingeschränkt, die Kernnutzung bleibt möglich.
Reaktionszeit:
Der Anbieter verpflichtet sich, innerhalb von 4 Stunden auf gemeldete Störungen zu reagieren, wenn diese an Werktagen zwischen 09:00 und 17:00 Uhr eingereicht werden.
Lösungszeit:
Die Behebung einer Störung erfolgt innerhalb von maximal einer Woche, sofern keine „Höhere Gewalt“ vorliegt.
Pflichten des Kunden bei der Meldung von Störungen:
Der Kunde muss das Problem so genau wie möglich beschreiben. Dazu gehören:
- URL der betroffenen Seite, Uhrzeit des Problems
- Beschreibung der durchgeführten Schritte und der erwarteten Ergebnisse
- Beschreibung der tatsächlichen Ergebnisse inklusive Fehlermeldungen
- Wenn möglich, Bereitstellung von Screenshots
Unvollständige Meldungen können die Reaktions- und Lösungszeiten verzögern.
3. Support
Supportkanal: Der Kunde kann den Support per E-Mail unter support@slide-speed.com kontaktieren.
Supportverfügbarkeit: Der Support ist werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.
Rückmeldungen:
Der Kunde wird über den Fortschritt einer Problemlösung nur dann informiert, wenn sich die übliche Lösungszeit verzögert. Nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt eine Rückmeldung ausschließlich bei kritischen Fehlern.
4. Entschädigungen
Entschädigung bei SLA-Verletzungen:
Sollte die garantierte Verfügbarkeit oder die zugesagte Lösungszeit nicht eingehalten werden, erhält der Kunde eine Gutschrift der aliquoten Jahresabogebühr für die Dauer des Ausfalls.
Maximale Entschädigung:
Die maximale Entschädigung ist auf den aliquoten Monatswert eines Jahresabonnements begrenzt.
5. Monitoring und Berichte
Der Anbieter verwendet interne Systeme, um die Verfügbarkeit und Performance der Software zu überwachen und sicherzustellen, dass die SLA-Anforderungen erfüllt werden. Die Ergebnisse des Monitorings und die daraus erstellten Berichte dienen ausschließlich internen Zwecken. Eine Offenlegung gegenüber dem Kunden erfolgt nicht.
6. Ausnahmen und Ausschlüsse
Die garantierte Verfügbarkeit und Lösungszeit gelten nicht in folgenden Fällen:
- Geplante Wartungszeiten, die vorab angekündigt wurden, oder Wartungen außerhalb der Geschäftszeiten.
- Externe Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen, wie höhere Gewalt, Angriffe durch Dritte (z. B. DDoS-Angriffe) oder Ausfälle bei Drittanbietern.
- Kundenseitige Probleme, wie eine unzureichende oder fehlerhafte Internetverbindung, veraltete Browser, Wechselwirkungen mit Browser-Plugins oder Bedienfehler durch den Kunden.
Stand 30.11.2024